Die Satzung des Fördervereins
Die „Gesellschaft der Freunde und Förderer des Reinhard-und-Max-Mannesmann-Gymnasiums e.V.“ – kurz: Förderverein des Mannesmann-Gymnasiums – wurde bereits im Jahr 1969 gegründet. Im Jahr 2018 fand eine Verschmelzung des Fördervereins mit der Förderungsgemeinschaft ehemali-ger Schülerinnen und Schüler des Reinhard-und-Max-Mannesmann-Gymnasiums e.V. statt.
Die Vereinsregularien sind in der so genannten Vereinssatzung festgeschrieben. In der Regel findet einmal im Jahr eine Mitgliederversammlung statt, zu der u.a. auch die Unterstützungsinhalte bzw. Maßnahmen des Förderjahres festgelegt werden. Alle zwei Jahre wird zudem aus der Mitgliederversammlung heraus der Vorstand gewählt. Die Mitgliederversammlungen sind je nach Kalenderlage der Feiertage entweder kurz vor oder kurz nach den Osterferien und finden am Tag einer der beiden Schulpflegschaftssitzungen statt.
Im Folgenden finden Sie die Satzung des Fördervereins.